Auch bei öffentlich gefördertem Wohnraum ist eine maschinell erstellte Nebenkostenabrechnung ohne eigenhändige Unterschrift wirksam. Hierfür gibt es eine eindeutige Ausnahmeregelung, die der Einsparung von Arbeitsressourcen dient.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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