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Nebenkostenabrechnung auch mit maschineller Unterschrift wirksam

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch bei öffentlich gefördertem Wohnraum ist eine maschinell erstellte Nebenkostenabrechnung ohne eigenhändige Unterschrift wirksam. Hierfür gibt es eine eindeutige Ausnahmeregelung, die der Einsparung von Arbeitsressourcen dient.

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BGH, 29.09.2004 - Az: VIII ZR 341/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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