Auch bei öffentlich gefördertem Wohnraum ist eine maschinell erstellte Nebenkostenabrechnung ohne eigenhändige Unterschrift wirksam. Hierfür gibt es eine eindeutige Ausnahmeregelung, die der Einsparung von Arbeitsressourcen dient.
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
BGH, 29.09.2004 - Az: VIII ZR 341/03
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


