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Nebenkostenabrechnung auch mit maschineller Unterschrift wirksam
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Auch bei öffentlich gefördertem Wohnraum ist eine maschinell erstellte Nebenkostenabrechnung ohne eigenhändige Unterschrift wirksam. Hierfür gibt es eine eindeutige Ausnahmeregelung, die der Einsparung von Arbeitsressourcen dient.
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