Die Kosten der Zwischenablesung dürfen nicht dem ausziehenden Mieter auferlegt werden. Sie sind vielmehr auf sämtliche Mieter zu verteilen und dürfen somit auch nicht als sogenannte Nutzerwechselgebühr allein dem ausziehenden Mieter auferlegt werden.
AG Hamburg, 08.02.1995 - Az: 45 C 1787/94
ECLI:DE:AGHH:1995:0208.45C1787.94.0A
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