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Zwischenablesung: Alle Mieter müssen zahlen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kosten der Zwischenablesung dürfen nicht dem ausziehenden Mieter auferlegt werden. Sie sind vielmehr auf sämtliche Mieter zu verteilen und dürfen somit auch nicht als sogenannte Nutzerwechselgebühr allein dem ausziehenden Mieter auferlegt werden.


AG Hamburg, 08.02.1995 - Az: 45 C 1787/94

ECLI:DE:AGHH:1995:0208.45C1787.94.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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