Soll eine Nutzerwechselgebühr für die Zwischenablesung zur Umlage der Heizkosten vom einziehenden Mieter bezahlt werden, so kann sich der Vermieter nicht auf eine Mietvertragsklausel berufen, nach der der Mieter die Kosten der Zwischenablesung zu tragen
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AG Köln, 20.10.2006 - Az: 212 C 91/06
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