Bei Betriebskostenpauschale keine nachträglichen Heizkosten geltend machen!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurde zwischen Mieter und Rechtsvorgänger des Vermieters eine Betriebskostenpauschale vereinbart und bestand zudem Einigung, hierüber nicht abzurechnen, so kann der Vermieter keine