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Bei Betriebskostenpauschale keine nachträglichen Heizkosten geltend machen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde zwischen Mieter und Rechtsvorgänger des Vermieters eine Betriebskostenpauschale vereinbart und bestand zudem Einigung, hierüber nicht abzurechnen, so kann der Vermieter keine

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AG Erfurt, 17.01.2007 - Az: 5 C 523/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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WAIBEL, A., Freiburg