Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.768 Anfragen

Keine Haftung für Lawinen vom Dach

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Da es keine allgemeine Rechtspflicht für Hauseigentümer gibt, Passanten vor herabfallenden Schneemassen zu schützen, müssen diese nicht zwangsläufig für Schäden haften, die durch eine Schneelawine verursacht werden, die vom Dach ihres Hauses abgeht. Ist die Wetterlage bekannt, müssen Passanten damit rechnen, daß vom Dach Schnee herabfallen kann.


AG Erfurt - Az: 214 C 3799/98

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG