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Keine Haftung für Lawinen vom Dach

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da es keine allgemeine Rechtspflicht für Hauseigentümer gibt, Passanten vor herabfallenden Schneemassen zu schützen, müssen diese nicht zwangsläufig für Schäden haften, die durch eine Schneelawine verursacht werden, die vom Dach ihres Hauses abgeht. Ist die Wetterlage bekannt, müssen Passanten damit rechnen, daß vom Dach Schnee herabfallen kann.


AG Erfurt - Az: 214 C 3799/98


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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