Da es keine allgemeine Rechtspflicht für Hauseigentümer gibt, Passanten vor herabfallenden Schneemassen zu schützen, müssen diese nicht zwangsläufig für Schäden haften, die durch eine Schneelawine verursacht werden, die vom Dach ihres Hauses abgeht. Ist die Wetterlage bekannt, müssen Passanten damit rechnen, daß vom Dach Schnee herabfallen kann.
AG Erfurt - Az: 214 C 3799/98
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