Die Heizkostenabrechnung muß an den Mieter gerichtet sein und vom Vermieter kommen.
Wenn die Abrechnung von einer Fremdfirma im Auftrag der Hausverwaltung erfolgt, so ist diese nicht bindend, wenn die Abrechnung an die Hausverwaltung addressiert ist und keine Verbindung zur jeweiligen Mietwohnung ersichtlich ist.
Im vorliegenden Fall hatte die Hausverwaltung die Abrechnungen lediglich an die Mieter weitergegeben.
Es bestand somit kein Anspruch auf Nachzahlungen, da die formalen gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt worden sind.
LG Berlin, 08.09.2000 - Az: 63 S 562/99
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.