Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.476 Anfragen

Nebenkostenabrechnung muss richtig adressiert sein!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall hatte der Vermieter die Nebenkostenabrechnung lediglich an einen der beiden Mieter adressiert und einen Tag vor Ablauf der Jahresfrist in den Briefkasten geworfen.

Der nicht benannte Mieter legte gegen die erstinstanzliche Entscheidung, nach der eine Zahlungspflicht hinsichtlich der geforderten Nachzahlung bestand, Berufung ein.

Der nichtbenannte Mieter vertrat die Auffassung, dass er keiner Zahlungspflicht unterlege, da die Abrechnung nicht an ihn adressiert war.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Frankfurt/Main, 02.12.2008 - Az: 2-17 S 63/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant