Werden alle Gasleitungen eines Hauses bzw. der Wohnung vom Hauptanschluss bis zur Verbrauchsstelle auf ihre Dichtheit geprüft (Druckdichtigkeitsprüfung), so können diese Kosten über die Nebenkostenabrechnung als „Kosten für das Überprüfen der Betriebssicherheit“ auf die Mieter umgewälzt werden (§ 2 Nr. 4 a Betriebskostenverordnung).
Anmerkung AnwaltOnline:
Die bisherige Rechtsprechung hat die Fähigkeit zur Ansetzung verneint. Im Streitfall ist die Entscheidung des mit der Sache befassten Gerichts daher mit Unsicherheit behaftet.
AG Bad Wildungen, 20.06.2003 - Az: C 66/03
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