Wer muß die Betriebskosten-Abrechnung beim Verkauf machen?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nach einem Eigentumswechsel ist nicht der Erwerber, sondern der Veräußerer gegenüber dem Mieter bezüglich der zum Zeitpunkt des Wechsels im Grundstückseigentum abgelaufenen Abrechnungsperiode zur Abrechnung der Betriebskosten verpflichtet