Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.796 Anfragen

Cerankochfeld statt Kochplatten ist zu dulden!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Will der Vermieter einen Plattenherd durch einen mit Cerankochfeldern ersetzen, so ist der Wohnungsmieter zur Duldung dieser Maßnahme verpflichtet, da es sich hierbei um ein Modernisierung i.S.d. § 555 b Nr. 4 BGB handelt. Der Gebrauchswert der Wohnung wird durch den Austausch erhöht. Da es sich hierbei jedoch um eine Bagetellmodernisierung handelt, gelten die formalen Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung (§ 555 c BGB) nicht.
Weigert sich der Mieter dennoch, die Maßnahme zu dulden, kann der Vermieter seinen Anspruch auf dem Klagewege durchsetzen.


AG Berlin-Neukölln, 19.12.2016 - Az: 10 C 391/16

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.
Verifizierter Mandant