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Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten müssen tagsüber erfolgen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall sollten die Heizkostenverteiler und Wasserzähler gegen Funkbasierte Geräte ausgetauscht werden. Die erforderlichen Arbeiten sollten an einem Werktag tagsüber stattfinden. Der Mieter lehnte dies aber ab, weil er berufstätig sei. Die Arbeiten sollten daher seiner Auffassung nach 18 Uhr erfolgen. Da die Parteien sich nicht einigen konnten, musste ein Gericht entscheiden.

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