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Kündigung wegen verweigerter Untervermietung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung der gesamten Wohnung, kann der Mieter das Mietverhältnis mit dreimonatiger Frist kündigen. Bittet der Mieter um Zustimmung zur Untervermietung und antwortet der Vermieter jedoch innerhalb einer gesetzten Frist nicht, ist das als generelle Verweigerung der Erlaubnis anzusehen.


LG Nürnberg-Fürth - Az: 7 S 1697/95

Quelle: WM 95, 587


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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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