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Ungewöhnliche Wandfarben in der Wohnung sind zulässig

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine "ungewöhnliche" Farbwahl während des Mietverhältnisses stellt keine Vertragsverletzung dar.

Es ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, dass ein Mieter die Farbe grundsätzlich frei bestimmen kann und, dass eine evtl. Einschränkung gegen § 307 BGB verstößt. Nach Auffassung des Gerichts lässt sich auch nicht zwischen "normalen" und "nicht normalen" Farben unterscheiden. Insoweit muss beachtet werden, dass in Deutschland vermehrt Menschen mit unterschiedlichen Kulturen leben, deren Farbwahl ebenfalls unterschiedlich ist.

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