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Keine Knebelmietverträge!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenIm vorliegenden Fall ging es um ein Mietvertragsformular mit restriktiven Vorstellungen:
- Die Haustierhaltung war verboten
- Wäschetrocken in der Wohnung war verboten
- Die Heizperiode wurde auf den Zeitraum 9-22 Uhr festgelegt
- Pflicht zur Entfernung von Dübeleinsätzen und ordnungsgemäßer, unkenntlicher Verschluss der Löcher und Ersatz etwa durchbohrter Kacheln durch gleichartige
Diese Klauseln stellen eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar. Die Folge: Die Klauseln sind unwirksam.
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Marc Stimpfl, Boppard