Klausel über verschuldensunabhängige Haftung des Mieters bei Ferienwohnung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im vorliegenden Fall wollte der Vermieter einer Ferienwohnung eine Haftungsverschärfung für das Fehlen von Einrichtungsgegenständen erreichen.
Hierzu verwendete er eine Klausel, nach der den Mieter die Haftung für fehlende Einrichtungsgegenstände trifft, soweit er es unterlassen hat, dem Vermieter dies unverzüglich mitzuteilen.
Eine solche Klausel unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB und ist nach dieser Vorschrift unwirksam, weil sie die Vertragspartner der Beklagten unangemessen benachteiligt.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.