Im vorliegenden Fall hatte der Interessent fälschlich behauptet, noch nie eine eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben und mit seiner Visitenkarte den unzutreffenden Eindruck erweckt, in weitem Umfang sein Geld als Computerexperte zu verdienen. Der Vermieter konnte den Mietvertrag daher anfechten.
AG Leer, 14.10.2008 - Az: 70 C 1237/08
ECLI:DE:AGLEER:2008:1014.70C1237.08IV.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - bekannt aus:
FOCUS Magazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Bereits 398.860 Beratungsanfragen
So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.