Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 403.221 Anfragen
Bei Mietvertragsabschluß keine falschen Angaben zu den finanziellen Verhältnissen machen!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bemüht sich ein Interessent, der im Wesentlichen von Arbeitslosengeld II lebt, um eine Mietwohnung, so darf dieser seine finanziellen Verhältnisse nicht verschleiern. Andernfalls kann der Vermieter den Mietvertrag wegen Irrtums über die finanzielle Leistungsfähigkeit anfechten.
Im vorliegenden Fall hatte der Interessent fälschlich behauptet, noch nie eine eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben und mit seiner Visitenkarte den unzutreffenden Eindruck erweckt, in weitem Umfang sein Geld als Computerexperte zu verdienen. Der Vermieter konnte den Mietvertrag daher anfechten.
AG Leer, 14.10.2008 - Az: 70 C 1237/08
ECLI:DE:AGLEER:2008:1014.70C1237.08IV.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...