Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.103 Anfragen

Bei Mietvertragsabschluß keine falschen Angaben zu den finanziellen Verhältnissen machen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bemüht sich ein Interessent, der im Wesentlichen von Arbeitslosengeld II lebt, um eine Mietwohnung, so darf dieser seine finanziellen Verhältnisse nicht verschleiern. Andernfalls kann der Vermieter den Mietvertrag wegen Irrtums über die finanzielle Leistungsfähigkeit anfechten.

Im vorliegenden Fall hatte der Interessent fälschlich behauptet, noch nie eine eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben und mit seiner Visitenkarte den unzutreffenden Eindruck erweckt, in weitem Umfang sein Geld als Computerexperte zu verdienen. Der Vermieter konnte den Mietvertrag daher anfechten.


AG Leer, 14.10.2008 - Az: 70 C 1237/08

ECLI:DE:AGLEER:2008:1014.70C1237.08IV.0A

Dr. Rochus SchmitzAlexandra KlimatosPatrizia Klein

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant