Im vorliegenden Fall hatte der Interessent fälschlich behauptet, noch nie eine eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben und mit seiner Visitenkarte den unzutreffenden Eindruck erweckt, in weitem Umfang sein Geld als Computerexperte zu verdienen. Der Vermieter konnte den Mietvertrag daher anfechten.
AG Leer, 14.10.2008 - Az: 70 C 1237/08
ECLI:DE:AGLEER:2008:1014.70C1237.08IV.0A
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