Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.215 Anfragen

Bei Mietvertragsabschluß keine falschen Angaben zu den finanziellen Verhältnissen machen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bemüht sich ein Interessent, der im Wesentlichen von Arbeitslosengeld II lebt, um eine Mietwohnung, so darf dieser seine finanziellen Verhältnisse nicht verschleiern. Andernfalls kann der Vermieter den Mietvertrag wegen Irrtums über die finanzielle Leistungsfähigkeit anfechten.

Im vorliegenden Fall hatte der Interessent fälschlich behauptet, noch nie eine eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben und mit seiner Visitenkarte den unzutreffenden Eindruck erweckt, in weitem Umfang sein Geld als Computerexperte zu verdienen. Der Vermieter konnte den Mietvertrag daher anfechten.


AG Leer, 14.10.2008 - Az: 70 C 1237/08

ECLI:DE:AGLEER:2008:1014.70C1237.08IV.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant