Eine formularmäßige Klausel, nach der "lackierte Holzteile entweder weiß oder hell gestrichen oder in dem Farbton zurück zu geben sind, den sei bei Vertragsbeginn hatten", ist unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt.
LG Hamburg, 09.10.2007 - Az: 316 S 35/07
ECLI:DE:LGHH:2007:1009.316S35.07.0A
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