Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.779 Anfragen

Leih- oder Mietvertrag?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die nachfolgende Vereinbarung ist ein Leih- und kein Mietvertrag:

"Die Mieter werden für die Nutzung der oben bezeichneten Wohnräume keine Kaltmiete zahlen, sondern lediglich die anfallenden Betriebskosten nach den mietrechtlichen Bestimmungen; hiervon ist die Grundsteuer, Gebäudeversicherung ausgegliedert. Die Instandhaltung und die Durchführung von Schönheitsreparaturen obliegt ausschließlich dem Vermieter".


OLG Dresden, 07.11.2002 - Az: 4 W 1324/02

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant