Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.862 Anfragen

Miete auch für unfertige Wohnung zahlen?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Da der Vermieter die vermietete Wohnung in vertragsgemäßen Zustand bereitzustellen hat, braucht der Mieter keine Miete zu zahlen, wenn Elektro- und Heizungsinstallationen sowie Gas- und Wasseranschlüsse in der Wohnung noch nicht fertig gestellt sind.

Im vorliegenden Fall handelte es sich um Räumlichkeiten für den Betrieb eines orientalischen Restaurants.

Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Mietsache ergibt sich (auch) aus dem vertraglich vorgesehenen
Gebrauch, der sich aus der Vereinbarung eines Betriebszwecks - hier des Betriebs eines orientalischen Restaurants - herleiten lässt. Die Räume müssen sich in einem Zustand befinden, der die Aufnahme des vertraglich vorgesehenen Betriebes erlaubt. Ein Restaurantbetrieb ist bei fehlender Elektro- und Heizungsinstallation, fehlender Verfliesung und Deckenverkleidung etc. nicht möglich.


OLG Rostock, 27.05.2002 - Az: 3 U 23/01

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant