Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 397.329 Anfragen

Keine pauschale Kostenabgeltung im Formularmietvertrag bei einverständlicher Auflösung des Mietverhältnisses

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Der vom Vermieter verwendete Formularmietvertrag enthielt folgende Klausel:

„Sollte das Mietverhältnis auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der Vertragszeit bzw der gesetzlichen Fristen einverständlich beendet werden, zahlt der Mieter als pauschale Abgeltung der Kosten der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter den Betrag der zuletzt vereinbarten Kaltmiete für einen Monat“

Das Gericht stellte fest, dass die Klausel nicht Bestandteil des Mietvertrags geworden sei, da es sich dabei um eine Überraschungsklausel im Sinne von § 3 AGB-Gesetz handle. Aber auch, wenn die Klausel Vertragsbestandteil geworden wäre, müsste sie nach § 9 AGB-Gesetz als unwirksam angesehen werden, da sie dem Mieter den Nachweis abschneide, dass im Einzelfall keine oder nur geringere Kosten entstanden seien, als dem Betrag einer Monatsmiete entspreche.


OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - Az: 3 RE-Miet 1/99

ECLI:DE:OLGKARL:2000:0215.3RE.MIET1.99.0A

Quelle: WM 2000,237

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.329 Beratungsanfragen

Antwort war sehr schnell und kompetent.

Verifizierter Mandant

super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten.
Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.

Verifizierter Mandant