- Mietrecht
- Urteile
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen
Staffelmietvereinbarung: Auswirkung von teilweise nichtigen Staffeln
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenDie Vereinbarkeit jeder einzelnen Staffel mit § 5 WiStG ist erst bei ihrem (künftigen) Wirksamwerden durch Vergleich mit der dann aktuellen ortsüblichen Vergleichsmiete zu prüfen (so auch bereits LG Berlin, ZMR 1995, 77; LG Frankfurt/M., WuM 1996, 425). Mit dieser Entscheidung wendet sich das Gericht gegen die zum Teil vertretende Auffassung, die teilweise
Unwirksamkeit einzelner, bereits „in Kraft getretener" Staffeln wegen wesentlicher Überschreitung des üblichen Entgelts i.S.v. § 5 WiStG führe zur Unwirksamkeit der Staffelabrede insgesamt mit der Folge, dass die für die Zukunft vereinbarten Staffeln ersatzlos entfallen (LG Hamburg , NZM 1999, 401 = WuM 1999, 274). Der Vermieter könnte nach dieser Auffassung künftige Mieterhöhungen nur nach § 2 MHG vornehmen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen
Service und Beratung alles top. Das Gespräch mit Herrn Dr. Voß war sowohl angenehm als auch effizient. Jederzeit gerne wieder!
Matthias Pytlik, Berlin