Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.202 Anfragen
Kein Schlüssel - Keine Miete
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein Mieter schuldet keine Miete, wenn der Vermieter die Wohnungseingangstür aufgrund eines Einbruchs im Rahmen einer Notmaßnahme ausgetauscht hat, um diese wieder verschließbar zu machen und es versäumt hat, dem Mieter einen Schlüssel für die neue Tür auszuhändigen.
Denn hierdurch ist dem Mieter die Nutzung der Wohnung während des streitgegenständlichen Zeitraums nicht gewährt worden. Dies führt gemäß § 536 Abs. 1 BGB zu einer Minderung der geltend gemachten Miete auf Null, so dass der Mieter zur Zahlung der Miete einschließlich der vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen (BGH, 06.04.2005 - Az: XII ZR 225/03) nicht verpflichtet ist.
Hierbei ist es unerheblich, ob vom Zugang überhaupt Gebrauch gemacht worden wäre.
OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - Az: I-10 202/04
ECLI:DE:OLGD:2005:0707.I10U202.04.00
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr schnelle, kompetente und ausfühliche Hilfe!
Sehr zu empfehlen!!
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...