Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 394.080 Anfragen

Mietkaution nicht an Makler auszahlen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Übergabe der Mietkaution bei Vertragsende an den Makler stellt keine ordnungsgemäße Auszahlung dar, wenn der Makler keine Bevollmächtigung zur Entgegennahme hat. Der Rückzahlungsanspruch des Mieters bleibt daher bestehen, wenn der Makler die Kaution nicht an den Mieter weiterleitet. Dies gilt auch für den Fall, dass bei Vertragsschluss die Kaution vom Mieter ebenfalls an den Makler übergeben wurde. Der Makler ist in diesem Fall als Bote anzusehen, so dass das Risiko, dass die Mietkaution nicht weitergeleitet wird, zulasten des Vermieters geht.


AG Bergheim, 11.02.2016 - Az: 27 C 165/15

ECLI:DE:AGBM1:2016:0211.27C165.15.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.080 Beratungsanfragen

Sehr schnelle Antwort

Verifizierter Mandant

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...

Verifizierter Mandant