Rechtsfragen klären? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.830 Anfragen

Mietkaution nicht an Makler auszahlen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Übergabe der Mietkaution bei Vertragsende an den Makler stellt keine ordnungsgemäße Auszahlung dar, wenn der Makler keine Bevollmächtigung zur Entgegennahme hat. Der Rückzahlungsanspruch des Mieters bleibt daher bestehen, wenn der Makler die Kaution nicht an den Mieter weiterleitet. Dies gilt auch für den Fall, dass bei Vertragsschluss die Kaution vom Mieter ebenfalls an den Makler übergeben wurde. Der Makler ist in diesem Fall als Bote anzusehen, so dass das Risiko, dass die Mietkaution nicht weitergeleitet wird, zulasten des Vermieters geht.


AG Bergheim, 11.02.2016 - Az: 27 C 165/15

ECLI:DE:AGBM1:2016:0211.27C165.15.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - bekannt aus: Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 398.830 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant