Mieterhöhungsverlangen - Einhaltung der Vergleichsmiete muss klar sein!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sofern das Mieterhöhungsverlangen eines Vermieters nicht zu erkennen lässt, ob die ortsübliche Vergleichsmiete durch die neue Miethöhe überschritten wird oder nicht, so kann der Vermieter nicht auf Zustimmung klagen. Es muss bei einem zulässigen Mieterhöhungsverlangen grundsätzlich für den Mieter erkennbar sein, dass keine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete vorliegt.