Im vorliegenden Fall ging es um einen Mietvertrag, nach dem die Wohnungsgröße 81,36 m² betrug. Tatsächlich hatte die Wohnung jedoch 143,48 m². Der Vermieter wollte nun die Miete von 4,18 €/m² für die vereinbarte Wohnungsgröße auf 5,01 €/m² erhöhen. Dies wäre zulässig gewesen und entspr. dem Mietspiegel. Doch nun sollte auch die tatsächliche Wohnungsgröße berücksichtigt werden, so dass die Gesamtmiete sich von 340 € auf 718,83 € erhöht werden sollte - mithin um satte 111%.
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LG Halle, 19.03.2013 - Az: 2 S 263/12
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