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Mieterhöhung von über 100% kann zulässig sein!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall ging es um einen Mietvertrag, nach dem die Wohnungsgröße 81,36 m² betrug. Tatsächlich hatte die Wohnung jedoch 143,48 m². Der Vermieter wollte nun die Miete von 4,18 €/m² für die vereinbarte Wohnungsgröße auf 5,01 €/m² erhöhen. Dies wäre zulässig gewesen und entspr. dem Mietspiegel. Doch nun sollte auch die tatsächliche Wohnungsgröße berücksichtigt werden, so dass die Gesamtmiete sich von 340 € auf 718,83 € erhöht werden sollte - mithin um satte 111%.

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LG Halle, 19.03.2013 - Az: 2 S 263/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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