Mieterhöhung mit Mietspiegel einer anderen Gemeinde?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Zwar kann ein Mieterhöhungsverlangen auch mit dem Mietspiegel einer anderen Gemeinde begründet werden, wenn in der Gemeinde des Mietobjekts kein Mietspiegel vorhanden ist - jedoch nicht, wenn die beiden Gemeinden offensichtlich nicht vergleichbar sind.
Maßgeblich für den Vergleich sind die Gebietskörperschaften in ihrer Gesamtheit - ob einzelne Gemeindeteile der Nachbargemeinde vergleichbar sind ist unerheblich, wenn der Mietspiegel der Nachbargemeinde sich auf das gesamte Gemeindegebiet erstreckt. Der angewendete Mietspiegel muss zudem auch Tabellenwerte für die entsprechende Wohnfläche der fraglichen Wohnung enthalten.
LG Heidelberg, 17.02.2012 - Az: 5 S 95/11
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!