Für eine so aussergewöhnliche Wohnung wie einen Turm in einer mittelalterlichen Burg gilt der Mietspiegel nicht. Daher kann der Vermieter eine Mieterhöhung auch nicht auf den Mietspiegel stützen. Daher kann eine Mieterhöhung nur durch ein Sachverständigengutachten oder durch Vergleichswohnungen begründet werden.
AG Düren - Az: 42 C 228/10
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis.
Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...