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Mietspiegel gilt nicht für Burgen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für eine so aussergewöhnliche Wohnung wie einen Turm in einer mittelalterlichen Burg gilt der Mietspiegel nicht. Daher kann der Vermieter eine Mieterhöhung auch nicht auf den Mietspiegel stützen. Daher kann eine Mieterhöhung nur durch ein Sachverständigengutachten oder durch Vergleichswohnungen begründet werden.


AG Düren - Az: 42 C 228/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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