Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 394.126 Anfragen

Mietspiegel gilt nicht für Burgen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Jede dritte Mieterhöhung hat Fehler! ➠ Wir prüfen das für Sie.
Für eine so aussergewöhnliche Wohnung wie einen Turm in einer mittelalterlichen Burg gilt der Mietspiegel nicht. Daher kann der Vermieter eine Mieterhöhung auch nicht auf den Mietspiegel stützen. Daher kann eine Mieterhöhung nur durch ein Sachverständigengutachten oder durch Vergleichswohnungen begründet werden.


AG Düren - Az: 42 C 228/10

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.126 Beratungsanfragen

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos

Verifizierter Mandant

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!

Dr. Peter Schaller, Dresden