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Mietspiegel gilt nicht für Burgen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Für eine so aussergewöhnliche Wohnung wie einen Turm in einer mittelalterlichen Burg gilt der Mietspiegel nicht. Daher kann der Vermieter eine Mieterhöhung auch nicht auf den Mietspiegel stützen. Daher kann eine Mieterhöhung nur durch ein Sachverständigengutachten oder durch Vergleichswohnungen begründet werden.


AG Düren - Az: 42 C 228/10

Hont Péter HetényiMartin BeckerDr. Rochus Schmitz

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Jens Kotzur, Neuburg
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