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Mietspiegel gilt nicht für Burgen!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Jede dritte Mieterhöhung hat Fehler! ➠ Wir prüfen das für Sie.Für eine so aussergewöhnliche Wohnung wie einen Turm in einer mittelalterlichen Burg gilt der Mietspiegel nicht. Daher kann der Vermieter eine Mieterhöhung auch nicht auf den Mietspiegel stützen. Daher kann eine Mieterhöhung nur durch ein Sachverständigengutachten oder durch Vergleichswohnungen begründet werden.
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