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Briefkasteneinwurf muß vor 16 Uhr erfolgen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach Ansicht des Gerichts besteht keine Verpflichtung einer Privatperson, nach 16 Uhr noch den Briefkasten zu prüfen. Wurde also ein Brief erst nach 16 Uhr eingeworfen, so ist dieser erst am Folgetag angekommen.
Im vorliegenden Fall wollte

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LG Berlin - Az: 65 S 132/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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