Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.803 Anfragen

Maklerlohn - der erste kriegt das Geld!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auch wenn ein Kaufobjekt von einem anderen Makler später nachgewiesen wurde, so scheitert der Anspruch des ersten Maklers auf Maklerlohn nicht.

Vorliegend hatte ein Makler dem späteren Käufer ein Einfamilienhaus gezeigt. Später wechselte der Käufer dann den Makler, lies sich auch das fragliche Objekt nochmals vom neuen Makler zeigen und kaufte es dann auch.

Der Käufer wollte dem ersten Makler keinen Maklerlohn zahlen, weil dessen Arbeit seiner Ansicht nach nicht für den Kauf ursächlich war. Das Haus sei durch den zweiten Makler nachgewiesen worden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Bamberg, 19.08.2011 - Az: 6 U 9/11

ECLI:DE:OLGBAMB:2011:0819.6U9.11.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant