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Hinweispflicht des Maklers auf Doppelprovison?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es ist keine vorsätzliche oder dem Vorsatz nahekommende, einen Courtageanspruch verwirkende Pflichtverletzung des Maklers, wenn er einen Hinweis darauf unterlässt, dass er von der anderen Seite ebenfalls eine Provison erhält. Dies gilt bei erkennbarem Kontakt zur anderen Seite, solange dies höchstrichterlich nicht geklärt ist.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Burkhardt, Weissach im Tal