Es ist keine vorsätzliche oder dem Vorsatz nahekommende, einen Courtageanspruch verwirkende Pflichtverletzung des Maklers, wenn er einen Hinweis darauf unterlässt, dass er von der anderen Seite ebenfalls eine Provison erhält. Dies gilt bei erkennbarem Kontakt zur anderen Seite, solange dies höchstrichterlich nicht geklärt ist.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


