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Hinweispflicht des Maklers auf Doppelprovison?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es ist keine vorsätzliche oder dem Vorsatz nahekommende, einen Courtageanspruch verwirkende Pflichtverletzung des Maklers, wenn er einen Hinweis darauf unterlässt, dass er von der anderen Seite ebenfalls eine Provison erhält. Dies gilt bei erkennbarem Kontakt zur anderen Seite, solange dies höchstrichterlich nicht geklärt ist.

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