Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.253 Anfragen

Badezimmertür und Backofentemperatur als Minderungsgründe?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine nur unerhebliche Minderung des Mietgebrauchs ist gegeben, wenn sich die Badezimmertür nicht abschließen lässt und die Temperatur des Backofens nicht geregelt werden kann.

Wenn der Herd im Übrigen funktionstüchtig ist, stellt allein die fehlende Nutzbarkeit des Backofens keinen erheblichen Mangel dar.

Diese Mängel berechtigen nicht zu einer Mietminderung bzw. Minderung der Nutzungsentschädigung nach Mietvertragskündigung.


AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.02.2013 - Az: 21 C 192/11

ECLI:DE:AGBETK:2013:0215.21C192.11.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Rasche, konkrete Antwort - auch auf meine Nachfrage -erhalten. Das Problem konnte leider nicht vollständig gelöst werden, da die Umstände zu vage ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant