Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.485 Anfragen

Graffiti als Mietmangel?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im zu entscheidenden Fall war ein Vermieter dem Verlangen eines seiner Mieter, ein im Treppenhaus befindliches Graffiti zu entfernen, nicht nachgekommen, so dass der Mieter klagte.
Nachdem die Vorinstanz zunächst einen Beseitigungsanspruch sowie ein Mietminderungsrecht i.H.v. 5% bejahte, hob das LG Berlin die Entscheidung auf.
Es handelt sich bei einem im Treppenhaus befindlichen Graffiti nicht um einen Mietmangel, da im vorliegenden Fall die vereinbarte Beschaffenheit nicht von der tatsächlichen Beschaffenheit abwich. Es war nämlich gar keine bestimmte Beschaffenheit vereinbart worden - auch war kein graffitifreies Treppenhaus vertraglich zugesichert worden. Auch war die Wohnung nicht zu repräsentativen Zwecken angemietet worden.
Da das Treppenhaus nur von Mietern und Besuchern aufgesucht wurde, befand sich das Graffiti auch an keiner allgemein zugänglichen Stelle, was ein Mangel gewesen wäre.


LG Berlin, 05.10.2010 - Az: 63 S 619/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant