- Mietrecht
- Urteile
Minderung wegen nachträglicher Wohnungsverschattung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall wurde eine Wohnung nachträglich verschattet, weil es zu einem Anbau eines Balkons (7m x 1,50m) bei der darüber befindlichen Wohnung gekommen war, u.a. weil der Balkonboden sich unmittelbar oberhalb der Fenster der Wohnung befand.
Der Balkon stellt einen Mangel dar, der den Wohnwert erheblich beeinträchtigte, da nun Küche, Bad und ein kleines Zimmer verschattet wurden, der Lichteinfall war nicht ganz unerheblich beeinträchtigt worden.
Schwerer wog aber der Umstand, dass der tiefe Balkon den Blick aus den betroffenen Zimmern nun tunnelartig und nach oben eingeschränkt war und den Zimmern einen höhlenartigen Charakter gab.
Daher war eine Minderung von 10% nach Ansicht des Gerichts angemessen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.142 Beratungsanfragen
Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag!
Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant
Toller Anwalt mit direkten Lösungen ohne Umwege.
Vielen Dank für die zusammenarbeit.
Verifizierter Mandant