Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.561 Anfragen

Minderung bei asbesthaltigen Fußbodenfliesen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Besteht bei asbesthaltigen Fußbodenfliesen eine Gesundheitsgefährdung durch gelöste Fasern (z.B. wegen gerissenen Fliesen), so ist dies ein Mangel, der den Mieter zur Minderung des Mietzinses berechtigt. Der Mieter ist nicht verpflichtet, ein neben der allgemeinen Belastung vorhandenes zusätzliches Gefahrenpotential durch Asbestfasern freisetzende, gerissene oder gebrochene Fußbodenfliesen hinzunehmen.

Auch dann, wenn die Fliese vermutlich wegen der Belastung durch ein darauf stehendes Regal gerissen ist, bedeutet dies nicht, dass der Mangel pflichtwidrig vom Mieter verursacht wurde. Immerhin ist das Aufstellen eines Regals eine normale Nutzung des Wohnraums. Daher müssen Bodenfliesen so beschaffen sein, dass auch ein Regal aufgestellt werden kann, ohne dass die Fußbodenfliesen brechen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant