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Keine Mietminderung wegen Heckenschnitt!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kürzung einer Vorgartenhecke ist kein Mangel und berechtigt den Mieter auch nicht zu einer Minderung. Die Veränderung der Bepflanzung ist üblich und normal, ein Anspruch des Mieters auf ständig gleichartige Gestaltung besteht nicht. Da eine Hecke regelmäßig sowohl aus gärtnerischen als auch aus nachbarrechtlichen Gründen gekürzt werden muss, ist seitens des Mieters auch damit zu rechnen.


AG Hamburg, 10.07.1995 - Az: 49 C 1977/94


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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