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Totaler Heizungsausfall - 75% Minderung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieter ist berechtigt, die Miete um 75% zu mindern, wenn die Heizung während der Heizperiode ausfällt. Auf die konkret vorherrschenden Außentemperaturen kommt es nicht an. Während der Heizperiode kann vermutet werden, dass die Wohnung beheizt werden musste, da die Wohnung selbst bei einem milden Winter zu kalt wäre, um sich darin aufzuhalten.

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LG Berlin, 10.01.1992 - Az: 64 S 291/91


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Jürgen Schwemmhuber, Landshut
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