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Gas und Warmwasser weg: 50% Minderung!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kann die Wohnung wegen fehlender Gasversorgung nicht geheizt werden und ist zudem auch die Wasserversorgung unterbrochen, so berechtigt dies den Mieter für die fehlende Beheizbarkeit zu einer Minderung des Mietzinses um 40% während der Heizperiode sowie um weitere 10% für das fehlende Warmwasser - also insgesamt um 50%.


LG Berlin, 04.06.1993 - Az: 64 T 69/93

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