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Minderung wegen Spritzwasser auf dem Balkon?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin die Miete gemindert, weil vom über ihrem Balkon liegenden Balkon und der Dachrinne Regenwasser auf ihren Balkon spritzte - und zwar an drei Stellen zwischen Balkonrand und der dortigen Regenrinne.

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AG Münster, 21.12.2005 - Az: 59 C 2601/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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