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Minderung wegen Spritzwasser auf dem Balkon?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin die Miete gemindert, weil vom über ihrem Balkon liegenden Balkon und der Dachrinne Regenwasser auf ihren Balkon spritzte - und zwar an drei Stellen zwischen Balkonrand und der dortigen Regenrinne.
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