Im vorliegenden Fall wurde ein Mieter beim Klavierspiel durch Klopfgeräusche von anderen Hausbewohnen gestört. Aus diesem Grunde machte er eine Minderung des Mietzinses i.H.v. 25% geltend, scheiterte damit aber vor Gericht - schließlich hatte er den "Mangel" selber zu vertreten. Den Einwand des Mieters, dass eine unzureichenden Schallisolierung ursächlich für etwaige Belästigungen von anderen Bewohnern ursächlich sei, ließ das Gericht nicht gelten. Ein Sachverständigengutachten hatte eindeutig ergeben, dass die Luftschalldämmung der Wohnungstrenndecken