Vorliegend traten in einer Mietswohnung regelmäßig 10-15 Silberfische auf. Der Mieter reagierte schnell, kündigte fristlos und kündigte eine Minderung an. Die Sache landete vor Gericht. Dort unterlag der Mieter mit seiner Kündigung - eine Gesundheitsgefährdung geht von den Tieren nämlich nicht aus. Sie sind lediglich ein Mangel und allenfalls eine erhebliche Belästigung. Somit konnte lediglich eine Minderung erfolgen. Da die Beeinträchtigung vorliegend erheblich gewesen sei (es musste Gift im Schlafzimmer gestreut werden, um dem Befall Herr zu werden), sah das Gericht eine Minderungsquote von 20% als gerechtfertigt an.
AG Lahnstein, 19.10.1987 - Az: 2 C 675/87
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