Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.300 Anfragen

Briefkastenschlitz zu klein: Minderungsgrund?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war der Briefkastenschlitz eines Mieters nicht mit Bedacht auf die möglichen Postzustellungen dimensioniert worden. Er war zu klein, so dass Zeitschriften und DIN-C4-Umschlägen Zustellungsprobleme hatten. Kleinere Post fand problemlos den Weg in den Briefkasten.

Dies stellt eine Beeinträchtigung für den Mieter dar - da jedoch nur wenige Sendungen betroffen sind, nur eine kleine. Das Gericht hielt aus diesem Grund eine monatliche Minderungsquote von 0,5 % für angemessen.


LG Berlin, 11.05.1990 - Az: 29 S 20/90

ECLI:DE:LGBE:1990:0511.29S20.90.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

gute fachliche Beratung
Verifizierter Mandant
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant