Ein Wohnungsmieter kann die Miete um 10% kürzen, wenn im Hof Ratten auftreten. Auch wenn dadurch unmittelbar die Wohnung des Mieters nicht tangiert wird, so wirkt sich dies doch auf das gesamte Wohnumfeld und das Wohngefühl des Mieters aus.
Es war vorliegend zudem auch für jeden sichtbar, dass die Rattenfallen dort aufgestellt sind. Hinzu kam, dass auch die Miete selbst angesichts der relativ einfachen Ausstattung und des Zustands des Hauses, wovon sich das Gericht bei der Augenscheinseinnahme überzeugen konnte, relativ hoch ist, sodass der Mangel auch nicht durch eine entsprechende niedrige angespasste Miete kompensiert wird.
Daher erschien insoweit eine Minderung der Nettomiete um 10 % gerechtfertigt.
AG Aachen, 19.04.2000 - Az: 5 C 5/00
ECLI:DE:AGAC1:2000:0419.5C5.00.00
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