Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 395.775 Anfragen

Dachgeschossausbau mit Lärm und Gestank - 80% Minderung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird die Gebrauchsfähigkeit einer Wohnung durch Bauarbeiten derart eingeschränkt, dass ein Aufenthalt in der Wohnung nahezu unmöglich ist, kann der Mieter die Miete um 80 % mindern.
Vorliegend lag die Wohnung der betroffenen Mieter direkt unter dem Dachgeschoss, welches ausgebaut wurde. Es kam zu intensiver Lärm- und Staubbelästigung, so dass ein Aufenthalt teilweise nahezu unmöglich war. Durch den Lüftungsschacht drangen Schmutz und Gestank in die Wohnung, es kam zu mehreren Einbrüchen von Regenwasser, Hitzestauungen unter dem Plastikzeltdach und einer durchstoßenen Wohnungsdecke.


LG Hamburg, 11.01.1996 - Az: 307 S 135/95

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.775 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.

Verifizierter Mandant