Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.813 Anfragen

Schimmel in der Mietwohnung - 10% Minderung ist Minimum!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei Schimmelbildung an mehreren Stellen in der Wohnung kann die Miete um mindestens 10% gemindert werden. Vorliegend kam es im Fensterbereich im Kinder- und Schlafzimmer und im Balkontürbereich im Wohnzimmer zu Schimmel. Der Vermieter sah die Ursache beim Lüftungsverhalten der Mieter, der Mieter sah einen Baumangel als Ursache. Gutachterlich wurde die Auffassung des Mieters bestätigt.
Bei einer Schimmelbildung liegt grundsätzlich wegen möglicher Gefahren für die Gesundheit des Mieters und der erheblichen optischen Beeinträchtigung ein Mangel an der Mietsache vor. Eine Minderung des Mietzinses ist nicht ausgeschlossen, wenn der Mieter nicht als Verantwortlicher festgestellt werden kann sondern vielmehr Baumängel als Ursache gefunden wurden. Nach Auffassung des Gerichts ist eine Minderung um wenigstens 10% gerechtfertigt.


AG Norderstedt, 18.12.2009 - Az: 42 C 561/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant
Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...
Birgül D., Mannheim