- Mietrecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 395.255 Anfragen
Schimmel in der Mietwohnung - 10% Minderung ist Minimum!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei Schimmelbildung an mehreren Stellen in der Wohnung kann die Miete um mindestens 10% gemindert werden. Vorliegend kam es im Fensterbereich im Kinder- und Schlafzimmer und im Balkontürbereich im Wohnzimmer zu Schimmel. Der Vermieter sah die Ursache beim Lüftungsverhalten der Mieter, der Mieter sah einen Baumangel als Ursache. Gutachterlich wurde die Auffassung des Mieters bestätigt.
Bei einer Schimmelbildung liegt grundsätzlich wegen möglicher Gefahren für die Gesundheit des Mieters und der erheblichen optischen Beeinträchtigung ein Mangel an der Mietsache vor. Eine Minderung des Mietzinses ist nicht ausgeschlossen, wenn der Mieter nicht als Verantwortlicher festgestellt werden kann sondern vielmehr Baumängel als Ursache gefunden wurden. Nach Auffassung des Gerichts ist eine Minderung um wenigstens 10% gerechtfertigt.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.255 Beratungsanfragen
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank
Andreas Maier , Bad Säckingen