Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.861 Anfragen
Mottenbefall berechtigt zu einer 25%igen Minderung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei einem erheblichen Mottenbefall der Mietwohnung kann die Miete um 25% gemindert werden, sofern die Ursache nicht festzustellen ist. Denn in einem solchen Fall trägt der Eigentümer die Verantwortung für den Befall.
Allerdings darf der Mieter nicht ohne vorherige Absprache mit Vermieter eigenmächtig einen Kammerjäger beauftragen. Tut er dies dennoch, kann er vom Vermieter keine Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verlangen.
Nur dann, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels im Verzug war, gilt ein anderes. Hierzu muss der Vermieter zunächst aufgefordert werden, eine Maßnahme zur Schädlingsbekämpfung durchzuführen und die Frist verstreichen lassen.
AG Bremen, 06.12.2001 - Az: 25 C 118/01
ECLI:DE:AGHB1:2001:1206.25C0118.01.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.258 Bewertungen)
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.