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Durchgangszimmer und gefangene Räume: Bedeutung und Auswirkungen auf die Miete

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

In vielen Mietspiegeln sind als wohnwertminderndes Merkmal ein gefangener Raum und vereinzelt auch ein Durchgangszimmer aufgeführt. Befinden sich solche Räume in der Wohnung, ist regelmäßig das wohnwertmindernde Merkmal „schlechter Schnitt“ realisiert. Doch was verbirgt sich dahinter?

Durchgangszimmer

Ein Durchgangszimmer ist ein Zimmer, welches einen anderen Raum in der Wohnung vorrangig erschließt. Ein Durchgangszimmer ist also der Zugang zu einem gefangenen Raum.

Dies führt naturgemäß zu einer gewissen Einschränkung des Durchgangszimmers, reduziert den Wohnwert und schlägt sich i.d.R. in einer etwas niedrigeren Vergleichsmiete nieder.

Gefangener Raum

Ein Raum der nicht über den Flur / die Diele direkt erreichbar ist, sondern lediglich über ein Durchgangszimmer, ist ein gefangener Raum. Auch hier gilt, dass der Wohnwert sich gegenüber einer Wohnung mit einem guten Schnitt gemindert ist und die Vergleichsmiete gegenüber einer solchen gut geschnittenen Wohnung i.d.R. nach unten anzupassen ist.

Ausnahme

Stehen ein vermeintliches Durchgangszimmer und ein vermeintlich gefangener Raum in einem festen funktionalen Zusammenhang, so kommt i.d.R. keine Minderung des Mietniveaus in Betracht. Typisches Beispiel wäre ein Wohnzimmer mit einem angeschlossenen Essbereich.
Stand: (letzte Änderung: 27.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Ein Durchgangszimmer ist ein Raum, der vorrangig dazu dient, einen anderen Raum – den sogenannten gefangenen Raum – innerhalb der Wohnung zu erschließen.
Ein gefangener Raum ist ein Zimmer, das nicht direkt über einen Flur oder eine Diele zugänglich ist, sondern nur durch das Durchschreiten eines anderen Zimmers erreicht werden kann.
Solche Raumaufteilungen gelten häufig als wohnwertminderndes Merkmal („schlechter Schnitt“). Dies kann dazu führen, dass die Vergleichsmiete gegenüber einer Wohnung mit optimiertem Grundriss nach unten anzupassen ist.
Besteht zwischen den Räumen ein fester funktionaler Zusammenhang, kommt eine Minderung in der Regel nicht in Betracht. Ein typisches Beispiel hierfür ist ein Wohnzimmer, an das direkt ein Essbereich angeschlossen ist.
Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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